Smartphones in der Bibliothek – das Handyverbot auf dem Prüfstand

Zum Glück sind die Zeiten der brillenbewehrten, mit Dutt und strengem Blick ausgestatteten Bibliothekarin am Eingang des Lesesaals vorbei, deren Wortschatz aus „Psst, Bitte Ruhe!“ Bestand. ;-))
Was nicht bedeuten soll, dass nun in den Leseräumen Jubel, Trubel, Heiterkeit und Schwätzchen hier und Geplauder dort herrscht!
Nein, wir sind nur einfach etwas entspannter geworden im Umgang mit unseren Nutzern, habe ich das Gefühl. Und wenn ein Student im Lesesaal meint sich unterhalten zu müssen, dann regelt sich das durch die um ihn herum sitzenden Komilitonen meist schnell von selbst ;-))

Aber noch immer prangt an der Eingangstür der meisten Bibliotheken dieses Schild:
Nicht nur, dass es ein völlig veraltetes Modell zeigt, nein, es verbietet den Umgang mit einem mobilen Telefon in den Räumen der Bibliothek. Nun gut, zu Zeiten, als dieses Modell aktuell war, konnte man mit einem Handy auch nur telefonieren! Da hatte das Schild durchaus seine Berechtigung.

Aber die heutigen Smartphones können eben mehr als nur als Telefon zu fungieren!

Wenn ich so nachdenke, dann nutze ich mein Smartphone mehr als Email-Zentrale, Terminplaner, zum Schreiben, als Navigationsgerät, zum Surfen im Internet und als Nachschlagewerk mit den verschiendensten Apps. ….
Telefonieren hat da den geringste Anteil.

Und wozu bemühen wir uns denn gerade um Smartphone-gängige Websites und Bibliotheksdienste, wenn wir dann den Gebrauch in unseren Räumen verbieten?
Ist es nicht Sinn und Zweck, wenn der Nutzer vor dem Regal steht, an dem ein QR-Code angebracht ist, dass es diesen direkt vor Ort entschlüsselt und die Informationen auf seinem Smartphone erhält? (QR-Codes in Bibliotheken)

Oder der Nutzer, der gerade im Lesesaal sitzt und schnell mal recherchieren will, ob es zu seinem Thema nicht noch mehr Literatur gibt und den mobil-fähigen Opac nutzen will?
Benutzung bitte nur außerhalb ?

Inzwischen gibt es Apps, die aus einem mit dem Smartphone geknipsten Foto ein PDF generieren können(CamScanner z.B.) Eine Supersache, wenn der einzige Scanner mal wieder dauerbelegt ist oder man nur schnell eine Seite haben will. Bitte nur außerhalb?

Mal schnell ein Mindmap skizzieren auf dem Smartphone, weil das Laptop zuhause und der Unirechner nicht im Lesebereich steht. Bitte nur außerhalb?

Hier muss eine Änderung her! Natürlich soll das Telefonieren im Lesebereich weiterhin nicht erlaubt sein; die (lautlose) Nutzung eines Smartphones kann aber meiner Meinung nach nicht mehr untersagt werden.
Wir setzen bei der erlaubten Nutzung von Laptops im Lesebereich ja auch voraus, dass diese auf lautlos gestellt oder Kopfhörer benutzt werden und verbieten nicht von vornherein deren Nutzung.

Doch wie könnte man dieses überholte Pictogramm ersetzen?
Was genau sollte es denn bewirken? Eigentlich doch nur, dass keine Ruhestörung im Lesebereich durch Telefonieren auftritt!
Die Ruhestörung durch Gespräche verbieten wir aber nicht durch ein Verbotsschild, auf dem zwei sich unterhaltende Menschen abgebildet sind, sondern stellen dies durch ein blaues „Bitte Ruhe“- Gebotsschild dar.

Wenn wir als Bibliothek also die Nutzung von Smartphones zulassen, aber natürlich nicht das Telefonieren erlauben wollen, würde dann nicht einfach das „Bitte Ruhe“-Schild genügen?
Abgesehen davon, dass eine mit Verbotsschildern beklebte Eingangstür nicht gerade sehr einladend aussieht. (vgl. dazu „Verbote als Marketinginstrument in Bibliotheken von Ursula Georgy, Bibliothek. Forschung und Praxis, 34/2010, H 3, S. 311-322)

In diesem Sinne…..

Krahkrah es krächzt der Rabe heiser,
im Leseaal natürlich leiser. ;-))

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